Zwischenzeugnis verlangen: Wann es sinnvoll ist und wie man richtig fragt

Eine Person überreicht ein offizielles Zwischenzeugnis mit gedrucktem Text und Unterschriftenfeld an eine andere Person in professioneller Geste.
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Zwischenzeugnis verlangen: Wann es sinnvoll ist und wie Sie richtig fragen

Ein Zwischenzeugnis kann in bestimmten Situationen entscheidend für Ihre Karriere sein – doch viele Arbeitnehmende in der Schweiz wissen nicht genau, wann sie es verlangen sollten und wie sie die Anfrage so stellen, dass sie professionell wirkt. Dabei ist das Zwischenzeugnis ein unterschätztes Instrument, das Ihnen bei Jobwechsel, Beförderungsgesprächen oder internen Wechseln echte Vorteile verschaffen kann.

In der Schweiz haben Arbeitnehmende das Recht, jederzeit ein Zwischenzeugnis zu verlangen – unabhängig davon, ob sie eine Kündigung planen oder nicht. Wie Sie diesen Anspruch klug einsetzen, worauf Sie beim Inhalt achten und welche Fehler Sie vermeiden sollten, zeigt dieser Ratgeber.

Kurz zusammengefasst

  • Rechtlicher Anspruch: In der Schweiz haben Sie gemäss Obligationenrecht jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – ohne Angabe von Gründen.
  • Richtige Momente: Vor einem Jobwechsel, nach einem Stellenwechsel intern, bei Vorgesetztenänderung oder vor einer Weiterbildung ist ein Zwischenzeugnis besonders sinnvoll.
  • Ton entscheidend: Formulieren Sie die Anfrage sachlich und professionell – ein ungünstiger Zeitpunkt oder eine falsche Wortwahl kann das Arbeitsverhältnis belasten.
  • Inhalt prüfen: Ein gutes Zwischenzeugnis ist wohlwollend, vollständig und gibt Leistung sowie Verhalten korrekt wieder.
  • Korrekturen möglich: Wenn das Zeugnis unzutreffend oder unvollständig ist, haben Sie das Recht, eine Überarbeitung zu verlangen.

Key-Facts zum Zwischenzeugnis 2026

Aspekt Details / Status Nutzen für Sie
Rechtliche Grundlage Art. 330a OR (Obligationenrecht) Jederzeit einforderbarer Anspruch ohne Begründungspflicht
Zeitpunkt der Ausstellung Jederzeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses Flexibel einsetzbar für Karriereschritte
Zeugnisinhalte Dauer, Funktion, Aufgaben, Leistung, Verhalten Vollständige Beurteilung für Bewerbungen
Formulierung Wohlwollend, aber wahrheitsgemäss Schutz vor versteckten negativen Formulierungen
Bearbeitungszeit Keine gesetzliche Frist, typischerweise 2–4 Wochen Anfrage rechtzeitig stellen
Korrekturen Rechtsanspruch auf Überarbeitung bei inhaltlichen Fehlern Aktiv prüfen und bei Bedarf nachhaken

Was ist ein Zwischenzeugnis und wozu dient es?

Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es bewertet Ihre bisherige Tätigkeit, Ihre Leistung und Ihr Verhalten – ohne dass das Arbeitsverhältnis gleichzeitig endet.

Es unterscheidet sich damit vom Schlusszeugnis, das Sie nach Austritt aus einem Unternehmen erhalten. Das Zwischenzeugnis ist in der Gegenwartsform formuliert und bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch im Unternehmen tätig sind. Für Arbeitgebende bei neuen Stellen ist das ein wichtiges Signal: Sie wissen, dass Sie sich noch im laufenden Verhältnis befinden und Ihren bisherigen Weg aktiv gestalten.

Worin unterscheidet sich das Zwischenzeugnis vom Schlusszeugnis?

Das Schlusszeugnis wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt und in der Vergangenheitsform verfasst. Das Zwischenzeugnis ist in der Gegenwartsform geschrieben und bescheinigt eine laufende Anstellung.

Ein weiterer Unterschied: Das Schlusszeugnis enthält häufig eine Formulierung zum Austrittsgrund, zum Beispiel auf eigenen Wunsch oder auf Wunsch des Arbeitgebers. Beim Zwischenzeugnis entfällt dieser Passus, da das Verhältnis weiterläuft. Das ist für Bewerbende in manchen Situationen angenehmer, weil es keine Rückschlüsse auf Kündigung oder Entlassung zulässt.

Wann ist es sinnvoll, ein Zwischenzeugnis zu verlangen?

Es gibt mehrere Situationen, in denen ein Zwischenzeugnis klar sinnvoll ist. Wer den richtigen Zeitpunkt kennt, schützt sich und sichert seine Karriereschritte ab.

Vor einem geplanten Stellenwechsel

Das ist der häufigste Grund: Sie suchen aktiv nach einer neuen Stelle und möchten Bewerbungsunterlagen einreichen. Ein Zwischenzeugnis belegt Ihren aktuellen Stand und zeigt Arbeitgebenden, wie Sie von Ihrem heutigen Arbeitgeber beurteilt werden.

Hier ist Timing entscheidend. Verlangen Sie das Zwischenzeugnis nicht unmittelbar kurz vor der Kündigung, sondern rechtzeitig, damit Sie es in Ihre Bewerbungsmappe integrieren können. Wenn Sie erst kündigen und dann das Zwischenzeugnis beantragen, erhalten Sie automatisch ein Schlusszeugnis – nicht mehr ein Zwischenzeugnis.

Bei einem Vorgesetztenwechsel

Wechselt Ihr direkter Vorgesetzter, sollten Sie zeitnah ein Zwischenzeugnis anfordern. Ihr bisheriger Vorgesetzter kann Ihre Leistung und Ihr Verhalten aus eigener Beobachtung beurteilen. Nach einem Wechsel ist das häufig nicht mehr möglich – eine neue Führungskraft kann über frühere Leistungen nur eingeschränkt oder aus zweiter Hand urteilen.

Diesen Moment nutzen viele Arbeitnehmende in der Schweiz nicht, obwohl er einer der wichtigsten Anlässe für ein Zwischenzeugnis ist.

Nach einem internen Stellenwechsel oder einer Beförderung

Wenn Sie innerhalb des Unternehmens die Abteilung wechseln oder eine neue Funktion übernehmen, ist ein Zwischenzeugnis für die abgeschlossene Phase sinnvoll. Es dokumentiert, was Sie in der alten Rolle geleistet haben, bevor neue Aufgaben und eine neue Beurteilungsgrundlage hinzukommen.

Vor einer Weiterbildung oder einem Studium

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung, ein Masterstudium, ein höheres Fachschulprogramm oder ein internes Förderprogramm bewerben, verlangen Institutionen oder interne Auswahlprozesse häufig aktuelle Arbeitszeugnisse. Ein Zwischenzeugnis ist in solchen Fällen das geeignete Dokument.

Bei einem langen Arbeitsverhältnis ohne Zeugnisausstellung

Wenn Sie seit mehreren Jahren im selben Unternehmen tätig sind und noch nie ein Zeugnis erhalten haben, ist ein Zwischenzeugnis eine kluge Massnahme. Es dient der Dokumentation und schützt Sie, falls sich die Situation im Unternehmen verändert oder eine spätere Beurteilung durch Umstrukturierungen verzerrt werden könnte.

Bei Spannungen oder drohenden Konflikten

Wenn sich das Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten verschlechtert oder Sie eine Umstrukturierung erwarten, kann ein aktuelles Zwischenzeugnis sinnvoll sein – bevor eine möglicherweise negativ geprägte Stimmung sich im Dokument niederschlägt. Dies ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine legitime Massnahme zum eigenen Schutz.

Wie verlangen Sie ein Zwischenzeugnis richtig?

Die Anfrage für ein Zwischenzeugnis sollte ruhig, professionell und ohne Rechtfertigungsdruck wirken. In den meisten Fällen genügt ein kurzes, sachliches Gespräch oder eine schriftliche Anfrage.

Das persönliche Gespräch

In vielen Schweizer Unternehmen ist es üblich, das Thema Zwischenzeugnis im direkten Gespräch mit der Führungskraft oder der HR-Abteilung anzusprechen. Das wirkt vertrauensvoll und transparent.

Formulierungsbeispiele für das Gespräch:

  • Neutral: „Ich würde gerne ein Zwischenzeugnis für meine Unterlagen anfordern. Können wir das organisieren?“
  • Bei Vorgesetztenwechsel: „Da Sie in den nächsten Wochen das Unternehmen verlassen werden, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir vorher noch ein Zwischenzeugnis ausstellen könnten.“
  • Bei Weiterbildung: „Ich bewerbe mich für eine Weiterbildung und benötige dafür ein aktuelles Zwischenzeugnis.“

Die schriftliche Anfrage per E-Mail

Eine schriftliche Anfrage ist in grösseren Unternehmen mit HR-Abteilung oft der bevorzugte Weg. Sie ist verbindlich, nachvollziehbar und gibt Ihnen eine Dokumentationsspur. Halten Sie die E-Mail kurz und sachlich.

Beispiel-E-Mail:

  • Betreff: Anfrage Zwischenzeugnis
  • Text: „Sehr geehrte Damen und Herren / Sehr geehrte Frau [Name], ich wende mich an Sie mit der Bitte, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen. Das Zeugnis sollte meine bisherige Tätigkeit sowie meine Leistung und mein Verhalten dokumentieren. Ich freue mich über eine Rückmeldung, wann ich mit dem Dokument rechnen darf. Freundliche Grüsse, [Ihr Name]“

Sie müssen den Grund nicht zwingend angeben. Es ist Ihr Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen – eine inhaltliche Begründung ist keine Voraussetzung.

Was Sie bei der Anfrage vermeiden sollten

  • Fehler: Falscher Zeitpunkt kurz vor dem Urlaub oder in Stressphasen. Wählen Sie einen ruhigen Moment. Überrumpelte Vorgesetzte reagieren möglicherweise weniger sorgfältig.
  • Fehler: Zu viel erklären oder rechtfertigen. Ein ausführlicher Begründungstext wirkt unsicher. Kürze ist professioneller.
  • Fehler: Keine Rückmeldung nach 4 Wochen abwarten. Wenn nach zwei bis drei Wochen keine Reaktion erfolgt, dürfen Sie höflich nachfragen – schriftlich und freundlich.
  • Fehler: Kündigung ankündigen und Zwischenzeugnis verlangen. Wer gleichzeitig kündigt und ein Zwischenzeugnis verlangt, erhält automatisch ein Schlusszeugnis.
  • Fehler: Auf Korrekturen verzichten. Nehmen Sie ein mangelhaftes Zeugnis nicht kommentarlos hin.

Worauf müssen Sie beim Inhalt eines Zwischenzeugnisses achten?

Ein Zwischenzeugnis in der Schweiz muss bestimmten inhaltlichen und formalen Anforderungen entsprechen. Als Arbeitnehmende haben Sie das Recht auf ein vollständiges und wohlwollendes Zeugnis.

Pflichtbestandteile eines gültigen Zwischenzeugnisses

  • Personalien: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, aktuelle Funktion und Pensum.
  • Aufgabenbeschreibung: Vollständige und korrekte Auflistung Ihrer Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten.
  • Leistungsbeurteilung: Aussagen zu Qualität, Quantität, Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz.
  • Verhaltensbeurteilung: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden.
  • Schlussformel: Da das Arbeitsverhältnis weiterläuft, endet das Zwischenzeugnis oft mit einem Hinweis auf die weitere Zusammenarbeit.

Versteckte Formulierungen erkennen

In Schweizer Arbeitszeugnissen existiert eine Art Codex, den Fachleute und erfahrene Recruitende gut kennen. Bestimmte Formulierungen klingen positiv, bedeuten aber in Wirklichkeit eine eingeschränkte oder negative Beurteilung. Einige Beispiele:

Formulierung im Zeugnis Tatsächliche Bedeutung Empfehlung
„Er/sie hat sich stets bemüht“ Leistungen lagen unter den Erwartungen Korrektur verlangen
„Zu unserer Zufriedenheit“ Unterdurchschnittliche Leistung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ beantragen
„Er/sie war stets pünktlich“ Es gibt nichts Positives zu berichten Inhaltlich ergänzen lassen
Fehlen des Verhaltensabschnitts Probleme im Umgang mit anderen Ergänzung verlangen
„Wir wünschen ihm/ihr alles Gute“ Bei Zwischenzeugnis unüblich, kann auf Abgang hinweisen Schlussformel prüfen lassen

Wenn Sie Zweifel an einzelnen Formulierungen haben, können Sie eine erfahrene HR-Fachperson, eine Personalberaterin oder eine Gewerkschaft konsultieren. Ein Zeugnischeck durch eine Fachstelle lohnt sich vor allem, wenn das Zeugnis für eine wichtige Bewerbung eingesetzt wird.

Was tun, wenn das Zwischenzeugnis mangelhaft ist?

Wenn Sie das Zwischenzeugnis erhalten und inhaltliche Fehler, Auslassungen oder unzutreffende Formulierungen feststellen, haben Sie das Recht auf Korrektur. Dieser Anspruch ergibt sich ebenfalls aus Art. 330a OR.

Gehen Sie schrittweise vor:

  1. Zeugnis sorgfältig prüfen: Stimmen Daten, Funktion und Aufgaben? Sind Leistung und Verhalten korrekt und vollständig beschrieben? Fehlen wichtige Erfolge oder Projekte?
  2. Korrekturen schriftlich einfordern: Benennen Sie die konkreten Punkte, die Sie als unrichtig oder unvollständig einstufen, sachlich und ohne Vorwürfe.
  3. Gespräch suchen: Häufig lassen sich Missverständnisse oder Formfehler im direkten Gespräch klären.
  4. Fachstelle einschalten: Wenn der Arbeitgeber die Korrektur ablehnt und das Zeugnis nachweislich falsch ist, können Sie sich an eine Gewerkschaft, den Kaufmännischen Verband oder bei schwerwiegenden Fällen an ein Arbeitsgericht wenden.

Wichtig: Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie bei Sonderfällen die aktuellen Vorgaben, Ihren Arbeitsvertrag, einen geltenden GAV oder lassen Sie sich von einer Fachstelle beraten.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Drei Szenarien zeigen, wie Arbeitnehmende in der Schweiz das Thema Zwischenzeugnis in der Realität handhaben:

Szenario 1: Projektleiterin in Zürich wechselt intern die Abteilung

Eine Projektleiterin bei einem Zürcher Finanzunternehmen wird in eine andere Abteilung versetzt. Bevor sie die neue Stelle antritt, bittet sie ihre bisherige Vorgesetzte per E-Mail um ein Zwischenzeugnis. Das Zeugnis dokumentiert drei Jahre Aufbauarbeit und mehrere erfolgreiche Projekte. Bei späteren externen Bewerbungen kann sie dieses Zeugnis gezielt für die Phase vor dem internen Wechsel einsetzen.

Szenario 2: Kaufmännischer Angestellter in Bern vor dem Jobwechsel

Ein kaufmännischer Angestellter in Bern bewirbt sich nach fünf Jahren im selben Unternehmen auf eine Stelle bei einer anderen Firma. Er hat noch nicht gekündigt und verlangt daher ein Zwischenzeugnis. Er spricht das Thema in einem kurzen Gespräch mit seinem Vorgesetzten an, ohne den geplanten Wechsel zu erwähnen. Das Zeugnis stärkt seine Bewerbungsmappe und er erhält drei Wochen später das unterschriebene Dokument.

Szenario 3: IT-Fachkraft in Basel prüft ihr Zeugnis

Eine IT-Fachkraft in Basel erhält ihr Zwischenzeugnis und stellt fest, dass ein wichtiges Grossprojekt, das sie geleitet hat, nicht erwähnt wird. Sie formuliert eine schriftliche Rückmeldung an HR, nennt das Projekt und die Rolle, die sie darin hatte, und bittet um Ergänzung. HR passt das Zeugnis an. Das überarbeitete Dokument stärkt ihre Bewerbung für eine Teamlead-Position erheblich.

Welche Tipps helfen in der Praxis?

  • HR-Verantwortliche: „Ein Zwischenzeugnis zu verlangen signalisiert Professionalität, kein Misstrauen. Wir stellen es gerne aus, wenn die Anfrage klar und rechtzeitig kommt.“
  • Karriereberaterin: „Nutzen Sie Vorgesetztenwechsel konsequent als Anlass für ein Zwischenzeugnis. Das ist einer der am häufigsten verpassten Momente, den ich in der Praxis beobachte.“
  • Lohnspezialist: „Bei Beförderungsverhandlungen kann ein starkes Zwischenzeugnis Ihre Position stützen – besonders wenn ein externer Lohnvergleich vorgelegt wird.“
  • Arbeitsrechtliche Fachperson: „Prüfen Sie jedes Zeugnis kritisch. Versteckte Formulierungen sind in der Praxis häufig und werden von ungeübten Lesenden nicht erkannt.“

Häufige Fragen

Habe ich in der Schweiz immer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis?

Ja. Gemäss Art. 330a des Obligationenrechts kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen – auch ohne Kündigung und ohne Angabe von Gründen. Das gilt für alle Anstellungsverhältnisse im privatrechtlichen Bereich.

Muss ich erklären, warum ich ein Zwischenzeugnis möchte?

Nein. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, einen Grund zu nennen. In der Praxis kann es jedoch die Atmosphäre entspannen, wenn Sie einen neutralen Anlass erwähnen – etwa eine Weiterbildung oder den Wunsch nach aktueller Dokumentation Ihrer Leistungen.

Wie lange dauert es, bis ich das Zwischenzeugnis erhalte?

Es gibt keine gesetzliche Frist. In der Praxis sind zwei bis vier Wochen üblich. Wenn nach drei Wochen keine Rückmeldung erfolgt, ist eine freundliche schriftliche Erinnerung angemessen. Bei größeren Unternehmen mit HR-Abteilung kann es etwas länger dauern.

Kann ich ein inhaltlich mangelhaftes Zwischenzeugnis ablehnen?

Ja. Wenn das Zeugnis sachlich unrichtig, unvollständig oder in der Formulierung nachweislich nachteilig ist, haben Sie das Recht, eine Überarbeitung zu verlangen. Benennen Sie die Mängel schriftlich und konkret. Bei Ablehnung durch den Arbeitgeber können Sie eine Fachstelle oder im Extremfall ein Arbeitsgericht einschalten.

Darf ich das Zwischenzeugnis in Bewerbungsunterlagen einreichen?

Ja, absolut. Ein Zwischenzeugnis ist ein vollwertiges Bewerbungsdokument. Es zeigt, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch angestellt waren, und gibt Arbeitgebenden eine aktuelle Einschätzung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens.

Was unterscheidet ein Zwischenzeugnis von einem Arbeitszeugnis?

Das Schlusszeugnis wird beim Austritt aus einem Unternehmen ausgestellt und in der Vergangenheitsform verfasst. Das Zwischenzeugnis wird während der laufenden Anstellung ausgestellt, ist in der Gegenwartsform geschrieben und enthält keine Austrittsbegründung.

Kann ein Zwischenzeugnis negative Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis haben?

In den meisten Fällen nicht. Das Verlangen eines Zwischenzeugnisses ist ein normaler, rechtlich geschützter Vorgang. Wenn Sie die Anfrage sachlich und professionell stellen, gibt es in der Regel keinen Anlass für Missstimmungen. Eine ehrliche, ruhige Kommunikation hilft in allen Situationen.

Sollte ich beim Zwischenzeugnis einen Entwurf vorschlagen?

In manchen Unternehmen wird das erwartet oder sogar ausdrücklich gewünscht. Wenn Sie gefragt werden, können Sie einen sachlichen Entwurf erstellen, der Ihre wichtigsten Aufgaben und Leistungen dokumentiert. Letztendlich liegt die Verantwortung für den Inhalt beim Arbeitgebenden, nicht bei Ihnen.

Kann ich ein Zwischenzeugnis auch während der Probezeit verlangen?

Ja. Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht grundsätzlich auch während der Probezeit. Allerdings sollten Sie abwägen, ob eine Anfrage in den ersten Wochen des Arbeitsverhältnisses situativ sinnvoll ist, da Vorgesetzte Sie in dieser Zeit noch kaum beurteilen können.

Wie viele Zwischenzeugnisse darf ich verlangen?

Dafür gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Mehrere Zwischenzeugnisse im gleichen Unternehmen sind möglich und legitim, etwa nach einem Vorgesetztenwechsel, einem internen Wechsel oder nach mehreren Jahren. Zu häufige Anfragen ohne erkennbaren Anlass können allerdings Fragen auslösen.

Fazit

Das Zwischenzeugnis ist ein unterschätztes, aber wertvolles Instrument für Ihre Karriere in der Schweiz. Es sichert Ihren aktuellen Stand, schützt Sie bei Veränderungen im Unternehmen und stärkt Ihre Position bei Bewerbungen, Weiterbildungen oder internen Wechseln. Der gesetzliche Anspruch gemäss OR gibt Ihnen die nötige Sicherheit, ohne dass Sie sich rechtfertigen müssen. Entscheidend ist, dass Sie den richtigen Zeitpunkt wählen, sachlich und professionell formulieren und das erhaltene Zeugnis kritisch prüfen. Wer sein Zwischenzeugnis aktiv und strategisch einsetzt, hat einen echten Vorteil auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

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