Mindestlohn Genf

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Der Mindestlohn in Genf ist eines der bekanntesten Lohnthemen in der Schweiz. Das liegt vor allem daran, dass es auf Bundesebene keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt, Genf aber einen eigenen kantonalen Mindestlohn eingeführt hat. Genau deshalb suchen viele gezielt nach dem Mindestlohn in Genf und nicht einfach nach dem Mindestlohn Schweiz.

Wichtig ist dabei vor allem eines: Der Genfer Mindestlohn ist kein fixer Monatslohn für alle, sondern ein gesetzlicher Mindeststundenlohn. Wie viel das pro Monat ergibt, hängt von der vereinbarten Wochenarbeitszeit, von einem allfälligen 13. Monatslohn und von der konkreten Lohnstruktur ab. Wer den Mindestlohn richtig verstehen will, sollte deshalb immer den Stundenansatz und die Berechnungsregeln gemeinsam anschauen.

Gibt es in Genf einen gesetzlichen Mindestlohn?

Ja, Genf hat einen gesetzlichen kantonalen Mindestlohn. Dieser gilt für Arbeitnehmende, die gewöhnlich im Kanton Genf beschäftigt werden. Genau deshalb ist Genf in der Schweiz ein Sonderfall mit einer klaren gesetzlichen Lohnuntergrenze.

Genf hat einen eigenen kantonalen Mindestlohn

Der Kanton Genf kennt seit dem 1. November 2020 einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird jedes Jahr an die Teuerung angepasst. Damit ist Genf einer der Kantone in der Schweiz, die eine eigene gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt haben.

So hoch ist der Mindestlohn in Genf 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Genf 24.59 Franken brutto pro Stunde. Für Landwirtschaft und Florikultur gelten besondere, tiefere Mindestansätze. Dort liegt der Mindestlohn 2026 bei 18.07 Franken brutto pro Stunde.

Genf ist nicht dasselbe wie die ganze Schweiz

Viele verwechseln den Mindestlohn in Genf mit einem landesweiten Mindestlohn. Das ist nicht richtig. In der Schweiz gibt es auf nationaler Ebene keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Genf ist also eine kantonale Regelung und kein Wert, der automatisch im ganzen Land gilt.

Warum online oft verschiedene Zahlen auftauchen

Unterschiedliche Werte entstehen oft, weil ältere Jahre, andere Kantone oder branchenspezifische Mindestlöhne vermischt werden. Gerade bei Genf lohnt sich deshalb ein Blick auf das aktuelle Jahr und auf die offizielle kantonale Regelung.

Wer vom Mindestlohn in Genf profitiert

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für Arbeitnehmende, die gewöhnlich im Kanton Genf beschäftigt werden. Das kann auch dann zutreffen, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb des Kantons oder sogar im Ausland hat. Entscheidend ist also vor allem, wo die Arbeit üblicherweise geleistet wird.

Wichtige Ausnahmen in Genf

Der Genfer Mindestlohn gilt nicht für alle. Ausgenommen sind unter anderem Personen unter 18 Jahren, Lernende, Freiwillige sowie bestimmte gesetzlich vorgesehene Eingliederungs- und Ausbildungspraktika. Auch in einzelnen Sonderkonstellationen rund um Ausbildung und soziale Integration gelten eigene Regeln.

Auch mit Mindestlohn bleiben Branchenregeln wichtig

Der Mindestlohn in Genf ersetzt nicht automatisch alle anderen Lohnregeln. Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge und verbindliche Branchenusancen bleiben weiterhin wichtig. Wenn ein individueller Vertrag oder eine Branchenregelung tiefer liegt als der Genfer Mindestlohn, darf aber trotzdem nicht unter die kantonale Mindestgrenze bezahlt werden.

Wie wird der Mindestlohn in Genf berechnet?

Der Mindestlohn in Genf ist als Stundenlohn ausgestaltet, wird aber in der Praxis oft auf Monatsbasis ausbezahlt und kontrolliert. Gerade deshalb ist es wichtig, die Berechnung sauber zu verstehen.

Stundenlohn und Monatslohn hängen zusammen

Der Mindestlohn in Genf ist ein brutto ausgewiesener Stundenlohn. Je nach Wochenarbeitszeit ergibt sich daraus ein anderer Monatslohn. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn 2026 einem Bruttomonatslohn von 4’262.27 Franken. Bei einer 41-Stunden-Woche sind es 4’368.82 Franken.

Was bei einem 13. Monatslohn gilt

Wenn der Mindestlohn auf 13 Monatslöhne verteilt wird, darf der Grundstundenlohn tiefer angesetzt werden. Für 2026 muss der Stundenlohn in diesem Fall mindestens 22.70 Franken betragen. Wichtig ist dabei, dass die gesamte Lohnstruktur am Ende trotzdem die kantonale Mindestgrenze einhält.

Ferien und Feiertage zählen bei Stundenlohn zusätzlich

Wer im Stundenlohn arbeitet, muss den Mindestlohn nicht nur anhand des nackten Stundenansatzes betrachten. In Genf ist klar geregelt, dass für stundenweise entlöhntes Personal Ferienentschädigungen und allfällige Feiertagsentschädigungen zusätzlich zum Mindestlohn dazukommen.

Was nicht in den Mindestlohn eingerechnet werden darf

Bestimmte Zuschläge dürfen nicht verwendet werden, um den Mindestlohn künstlich zu erreichen. Dazu gehören insbesondere Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Überzeit oder ähnliche gesetzliche Zuschläge. Auch Überstunden dürfen nicht einfach mit dem Mindestlohn verrechnet werden, um die gesetzliche Untergrenze scheinbar zu erfüllen.

Der Mindestlohn muss monatlich ausbezahlt werden

In Genf muss die Berechnung und Auszahlung des Mindestlohns grundsätzlich auf monatlicher Basis erfolgen. Der Arbeitgeber darf zwar unter bestimmten Voraussetzungen einen kleinen Teil des Mindestlohns oder einen 13. Monatslohn bis Ende Jahr aufschieben, die monatliche Lohnuntergrenze bleibt aber das Grundprinzip.

Fazit zum Mindestlohn in Genf

Der Mindestlohn in Genf ist eine kantonale gesetzliche Lohnuntergrenze und gilt nicht für die ganze Schweiz. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 24.59 Franken brutto pro Stunde. Entscheidend ist aber nicht nur der Stundenwert, sondern auch die richtige Berechnung bei Monatslohn, 13. Monatslohn, Stundenlohn, Ferienentschädigung und Zuschlägen. Wer in Genf arbeitet oder Personal beschäftigt, sollte deshalb immer den aktuellen Betrag und die genauen kantonalen Regeln im Blick behalten.

FAQ

Wie hoch ist der Mindestlohn in Genf 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn in Genf beträgt seit dem 1. Januar 2026 24.59 Franken brutto pro Stunde. Für Landwirtschaft und Florikultur gelten 2026 besondere Mindestansätze von 18.07 Franken brutto pro Stunde.

Wie viel ist das pro Monat?

Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 4’262.27 Franken brutto pro Monat. Bei einer 41-Stunden-Woche sind es 4’368.82 Franken brutto pro Monat.

Gilt der Mindestlohn in Genf für alle Arbeitnehmenden?

Nein, nicht für alle. Grundsätzlich profitieren Arbeitnehmende, die gewöhnlich im Kanton Genf tätig sind. Es gibt aber Ausnahmen, etwa für Personen unter 18 Jahren, Lernende, Freiwillige und bestimmte gesetzlich geregelte Praktika oder Integrationsmassnahmen.

Gilt er auch für Firmen mit Sitz außerhalb von Genf?

Ja, das kann der Fall sein. Entscheidend ist nicht nur der Firmensitz, sondern vor allem, ob die Arbeit üblicherweise im Kanton Genf geleistet wird.

Darf ein Arbeitgeber Zuschläge in den Mindestlohn einrechnen?

Nicht unbegrenzt. Bestimmte Lohnbestandteile, die der AHV unterliegen, können zwar eine Rolle spielen, gesetzliche Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder ähnliche Sonderzeiten dürfen aber nicht einfach genutzt werden, um den Mindestlohn zu erreichen.

Was gilt bei Stundenlohn mit Ferienentschädigung?

Bei stundenweise bezahltem Personal kommen Ferienentschädigungen und gegebenenfalls Feiertagsentschädigungen zusätzlich zum Mindestlohn dazu. Der nackte Stundenansatz allein reicht deshalb nicht immer für die richtige Berechnung.

Gibt es in der Schweiz auch einen nationalen Mindestlohn?

Nein, in der Schweiz gibt es keinen allgemeinen nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn in Genf ist eine kantonale Regelung und gilt nicht automatisch im ganzen Land.

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