Lohnabzüge Schweiz: AHV, ALV, BVG verständlich erklärt
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Du schaust auf deinen Lohnzettel – und da stehen Kürzel wie AHV/IV/EO, ALV oder BVG. Das wirkt oft kompliziert, ist aber im Kern logisch: Ein Teil deines Bruttolohns finanziert die Sozialversicherungen (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule). Genau diese Abzüge entscheiden am Ende über deinen Nettolohn – und später über Renten- und Versicherungsleistungen.

In diesem Überblick bekommst du die wichtigsten Begriffe, Sätze und Grenzwerte (Stand 2026) so erklärt, dass du deinen Lohnzettel schneller einordnen kannst – inklusive einer konkreten Beispielrechnung und typischen Stolperfallen.

AbzugArbeitnehmer-AnteilWichtig (Stand 2026)
AHV/IV/EO5,3% vom beitragspflichtigen LohnArbeitgeber zahlt nochmals 5,3% (zusammen 10,6%).
ALV1,1% bis CHF 148’200/JahrAuf Lohnanteile über CHF 148’200/Jahr fallen keine ALV-Beiträge an.
BVG (Pensionskasse)abhängig vom VorsorgeplanObligatorisch ab Jahreslohn CHF 22’680; Koordinationsabzug CHF 26’460; max. anrechenbarer Lohn CHF 90’720.

So liest du deinen Lohnzettel: Was steckt hinter AHV, ALV und BVG?

1) AHV/IV/EO: Der „Basisblock“ der Abzüge

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die staatliche Grundrente. IV (Invalidenversicherung) sichert bei Erwerbsunfähigkeit ab. EO (Erwerbsersatzordnung) deckt u. a. Erwerbsersatz bei Militär-/Zivildienst sowie Mutterschaft/Vaterschaft/Elternschaft (je nach Situation) ab. Auf dem Lohnzettel werden diese drei Beiträge oft zusammen ausgewiesen.

Wichtig für dich: Als Arbeitnehmer:in werden 5,3% vom massgebenden Lohn abgezogen. Dein Arbeitgeber zahlt denselben Anteil nochmals – die Finanzierung ist grundsätzlich hälftig.

Warum ist das relevant? Diese Beiträge sind Pflicht und bilden die Grundlage für spätere Leistungen. Auch Einmalzahlungen (z. B. Boni) können beitragspflichtig sein – entscheidend ist, ob sie als massgebender Lohn gelten.

2) ALV: Arbeitslosenversicherung – mit klarer Obergrenze

Die ALV ist ebenfalls obligatorisch für AHV-pflichtige Arbeitnehmende. Auf dem Lohnzettel steht meist „ALV“ oder „ALV1“.

Der Kernpunkt 2026: Der Beitragssatz beträgt 2,2% bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von CHF 148’200 (also 1,1% Arbeitnehmeranteil). Für Lohnanteile über CHF 148’200/Jahr fallen keine ALV-Beiträge an.

Praxis-Tipp: Wenn du sehr gut verdienst, sinkt die ALV-Belastung prozentual ab einem gewissen Punkt, weil die ALV nur bis zur Obergrenze berechnet wird.

3) BVG: Pensionskasse – warum dieser Abzug „so unterschiedlich“ ist

BVG steht für die berufliche Vorsorge (2. Säule). Sie soll zusammen mit der 1. Säule helfen, den bisherigen Lebensstandard im Alter „angemessen“ weiterzuführen.

Ab wann bist du BVG-pflichtig?

Obligatorisch versichert bist du als Arbeitnehmer:in grundsätzlich dann, wenn du mindestens CHF 22’680 pro Jahr verdienst (Eintrittsschwelle, Stand 2026). Die obligatorische Versicherung beginnt mit Stellenantritt, frühestens ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (zunächst Risiko Tod/Invalidität). Für den eigentlichen Altersaufbau wird typischerweise ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres „gespart“.

Was ist der „koordinierte Lohn“?

Für die BVG-Beiträge zählt oft nicht dein ganzer Lohn, sondern der koordinierte Lohn. Vereinfacht: Jahreslohn minus Koordinationsabzug.

Koordinationsabzug 2026: CHF 26’460. Maximal anrechenbarer Lohn 2026: CHF 90’720. Daraus ergibt sich auch ein maximaler koordinierter Lohn im Obligatorium.

Warum gibt es diesen Abzug? Weil die 1. Säule bereits einen Teil abdeckt – die 2. Säule baut „koordiniert“ darauf auf.

Warum ist dein BVG-Abzug nicht „ein fixer Prozentsatz“?

Der BVG-Abzug hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Vorsorgeplan deiner Pensionskasse: Viele Kassen versichern mehr als das gesetzliche Minimum (überobligatorisch).
  • Alter: Mit steigendem Alter steigen oft die Sparbeiträge (weil weniger Zeit bis zur Pension bleibt).
  • Arbeitgeber-Reglement: Der Arbeitgeber muss insgesamt mindestens so viel beitragen wie die Summe der Arbeitnehmerbeiträge – aber wie genau aufgeteilt wird, regelt der Vorsorgeplan.
  • Teilzeit und mehrere Jobs: Koordinationsregeln und Anstellungsmodelle können den versicherten Lohn stark verändern.

Konkretes Rechenbeispiel (vereinfachtes Modell)

Annahme: Bruttolohn CHF 6’000/Monat (= CHF 72’000/Jahr), 100% Pensum, BVG-pflichtig, und die Pensionskasse teilt die Sparbeiträge 50/50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf (das ist ein häufiges Modell, aber nicht zwingend).

AHV/IV/EO: 5,3% von CHF 6’000 = CHF 318 pro Monat.

ALV: 1,1% von CHF 6’000 = CHF 66 pro Monat (weil du unter der Jahresobergrenze bist).

BVG (vereinfacht): Koordinierter Jahreslohn = CHF 72’000 – CHF 26’460 = CHF 45’540. Je nach Alter und Plan kann der Sparsatz variieren. Angenommen, der Gesamt-Sparbeitrag läge bei 10% des koordinierten Lohns (typisch in mittleren Altersgruppen) und du trägst davon die Hälfte, dann wären das: 10% von 45’540 = 4’554/Jahr gesamt, Arbeitnehmeranteil = 2’277/Jahr ≈ CHF 190 pro Monat.

Ergebnis (nur diese drei Abzüge): 318 + 66 + 190 ≈ CHF 574 Abzug pro Monat. Dein effektiver Nettolohn hängt zusätzlich von weiteren Positionen ab (z. B. Unfallversicherung/NBU, Quellensteuer, Krankentaggeld, Spesenregeln, kantonale Besonderheiten).

Typische Zusatzabzüge, die du nicht mit AHV/ALV/BVG verwechseln solltest

  • NBU (Nichtberufsunfall): Häufig ein Lohnabzug (Prämie variiert je nach Branche/Versicherer und Modell).
  • Quellensteuer: Betrifft vor allem Personen ohne Niederlassungsbewilligung (abhängig von Kanton, Zivilstand, Einkommen, Religion u. a.).
  • Krankentaggeld (KTG): Je nach Arbeitgeberlösung kann ein Anteil beim Personal abgezogen werden.

Mini-Checkliste: So prüfst du in 2 Minuten, ob die Abzüge plausibel sind

  • Stimmt AHV/IV/EO grob mit 5,3% deines beitragspflichtigen Lohnes?
  • Stimmt ALV grob mit 1,1% – und fällt sie bei sehr hohen Löhnen nicht „endlos“ weiter an?
  • Passt BVG zu deinem Alter, Pensum und der Info deines Vorsorgeplans (Personalreglement / PK-Ausweis)?
  • Wenn etwas nicht passt: Erst HR/Lohnbuchhaltung fragen, dann bei Bedarf Ausgleichskasse bzw. Pensionskasse.

Kleine, konkrete Schweiz-Fragen (je 300–400 Wörter gut beantwortbar)

  • Was bedeutet „massgebender Lohn“ in der Schweiz – und welche Lohnteile zählen wirklich?
  • Warum zahlen manche Mitarbeitende deutlich weniger BVG als andere – trotz ähnlichem Bruttolohn?
  • Wie wirken sich Teilzeit und mehrere Jobs auf den koordinierten Lohn und die BVG-Abzüge aus?
  • ALV: Warum hört der Abzug ab einer bestimmten Lohnhöhe auf – und was bedeutet das für Leistungen?
  • AHV/IV/EO: Ab welchem Alter werden Beiträge fällig, und was gilt für Lernende?
  • Wie funktioniert der Freibetrag nach dem Referenzalter bei AHV – und warum ist man dann nicht mehr ALV-pflichtig?
  • 13. Monatslohn in der Schweiz: Sind darauf AHV/ALV/BVG-Beiträge fällig?
  • Was ist eine Quellensteuerabrechnung – und warum sieht der Nettolohn je nach Kanton anders aus?
  • BVG: Was steht im Pensionskassenausweis, und welche Positionen solltest du jedes Jahr prüfen?
  • Unfallversicherung (NBU): Wann wird sie vom Lohn abgezogen, und warum schwankt der Prozentsatz?
  • Wie unterscheiden sich obligatorische und überobligatorische BVG-Leistungen – und was merkst du am Lohnzettel?
  • Welche Abzüge sind in der Schweiz „normal“, welche sind freiwillig – und woran erkennst du das?

💬 FAQ

Warum stehen AHV, IV und EO oft in einer Zeile?

Weil diese drei Sozialversicherungen im Alltag gemeinsam abgerechnet werden. Auf dem Lohnzettel ist daher häufig ein Sammelposten wie „AHV/IV/EO“ üblich. Für dich zählt vor allem: Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 5,3% (Stand 2026) – der Arbeitgeber zahlt denselben Anteil zusätzlich.

Wie hoch ist der ALV-Abzug in der Schweiz 2026?

Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1% des AHV-pflichtigen Jahreslohns – aber nur bis CHF 148’200 pro Jahr. Für Lohnanteile darüber werden keine ALV-Beiträge erhoben.

Ab wann bin ich in der Pensionskasse (BVG) obligatorisch versichert?

Grundsätzlich ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 (Eintrittsschwelle, Stand 2026) und wenn du bereits in der 1. Säule versichert bist. Für den Altersaufbau wird typischerweise ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres gespart.

Was ist der Koordinationsabzug – und warum reduziert er meinen BVG-Lohn?

Der Koordinationsabzug (2026: CHF 26’460) soll verhindern, dass derselbe Lohnteil doppelt über 1. und 2. Säule versichert wird. Deshalb wird für die BVG-Berechnung oft der Jahreslohn minus Koordinationsabzug als „koordinierter Lohn“ verwendet.

Warum ist mein BVG-Abzug bei Teilzeit manchmal überraschend hoch oder niedrig?

Weil der versicherte Lohn stark davon abhängt, wie der Koordinationsabzug bei deinem Vorsorgeplan angewendet wird (z. B. proportional zum Beschäftigungsgrad oder anders geregelt). Zudem unterscheiden sich überobligatorische Lösungen je nach Arbeitgeber.

Zahle ich nach dem Referenzalter noch ALV?

In der Regel nein. Wer das Referenzalter erreicht hat und weiterarbeitet, ist typischerweise nicht mehr ALV-pflichtig. AHV/IV/EO können je nach Situation weiterhin anfallen, oft mit einem Freibetrag.

Ist der 13. Monatslohn beitragspflichtig?

Meist ja: Der 13. Monatslohn ist in der Praxis in der Regel wie normaler Lohn beitragspflichtig (AHV/IV/EO und – soweit relevant – ALV; BVG hängt von deinem Vorsorgeplan ab). Entscheidend ist, wie der Lohn als massgebender Lohn definiert und abgerechnet wird.

Wo kann ich offizielle Grenzwerte und Merkblätter nachsehen?

Am zuverlässigsten sind die Informationsstelle AHV/IV (Merkblätter zu Beiträgen) sowie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit den Kennzahlen und Erläuterungen zur beruflichen Vorsorge. Dort findest du auch jährlich aktualisierte Grenzbeträge.

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