Lohnabrechnung in der Schweiz – Beiträge & Abzüge 2025
Dieses Thema Freunden empfehlen

Die Schweizer Lohnabrechnung folgt klaren Regeln. Vom Bruttolohn gehen zuerst die Sozialversicherungen der 1. Säule (AHV/IV/EO) und die ALV ab, dazu die Beiträge der 2. Säule (BVG), die obligatorische Unfallversicherung (BU/NBU) sowie – falls zutreffend – die Quellensteuer. Familienzulagen werden ausbezahlt, sind steuerbar, aber nicht AHV-pflichtig. Unten findest du einen kompakten Überblick und danach ausführliche Erklärungen mit Praxis-Tipps.

 

Abzüge & Beiträge im Überblick

PositionSatz 2025Basis / LimitenWer zahlt?Pflicht?Praxis-Tipp
AHV/IV/EO10.6% total (je 5.3% AN/AG)Gesamter AHV-LohnAN + AGJaAb 1.1. nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig; ab Referenzalter 65 gilt je Arbeitgeber ein Freibetrag von CHF 1’400/Monat (CHF 16’800/Jahr).
ALV2.2% total (je 1.1%)Bis CHF 148’200/JahrAN + AGJaÜber CHF 148’200 fallen keine ALV-Beiträge an; Solidaritätsprozent seit 2023 aufgehoben.
BVG (2. Säule)Altersgutschriften mind. 7/10/15/18% des koordinierten LohnsEintritt ab CHF 22’680; Koordinationsabzug CHF 26’460; oberer BVG-Lohn CHF 90’720; max. koordinierter Lohn CHF 64’260AN + AG (AG mind. gleich viel)Ja (obligatorischer Teil)Teilzeit: Reglement prüfen – viele Kassen reduzieren den fixen Koordinationsabzug anteilig.
UVG – BU (Berufsunfall)Prämie je BrancheBis CHF 148’200 LohnAGJaBU-Prämie ist immer Arbeitgeberkosten.
UVG – NBU (Nichtberufsunfall)Prämie je RisikoBis CHF 148’200 LohnMeist ANJa, ab ≥ 8 Std/Woche beim selben AGUnter 8 Std/Woche deckt die Krankenkasse Freizeitunfälle – Unfalldeckung in der Police aktivieren.
KTG (Krankentaggeld)Nach VertragAN/AG gemäss AbredeFreiwillig (ersetzt Lohnfortzahlung)Gleichwertig i.d.R.: 80% Lohn bis 720 Tage (innert 900), Prämien hälftig.
QuellensteuerJe Kanton/TarifBruttolohnAG zieht abWenn kein C-Ausweis/kein SteuerdomizilAbzüge via NOV geltend machen (Fristen beachten).
FamilienzulagenMind. CHF 215 (Kinder) / CHF 268 (Ausbildung) pro MonatAusbezahlt an AN; Fonds i.d.R. AGLeistung, kein AbzugSteuerbar, aber nicht AHV-pflichtig; kantonale Erhöhungen möglich.

Brutto & Netto in der Schweiz 

Bruttolohn ist der vertraglich vereinbarte Lohn vor Abzügen. Daraus werden zuerst AHV/IV/EO, ALV, BVG und NBU (falls pflichtig) abgezogen. Hinzu kommen allfällige Lohnbestandteile wie 13. Monatslohn oder Zulagen. Nettolohn ist der effektiv ausbezahlte Betrag nach allen Abzügen. Quellensteuer (sofern pflichtig) wird direkt vom Bruttolohn einbehalten. Familienzulagen erhöhen den Auszahlungsbetrag, sind aber nicht AHV-pflichtig.

Ein Brutto-Netto-Rechner spart Zeit und verhindert Fehlkalkulationen. Er berücksichtigt kantonale Quellensteuertarife, Zivilstand, Kinder, Kirchensteuer, BVG-Reglement (Sparplan/Koordinationsabzug), UVG/NBU sowie Teilzeitquoten. So siehst du realistisch, was monatlich ankommt – und wie sich Lohnerhöhungen, Pensumswechsel oder Nachtschichten auf den Nettolohn auswirken.

Die Pflichtabzüge im Detail

1) AHV/IV/EO

Gesamtbeitrag 10.6% des AHV-Lohns (je 5.3% AN/AG). Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer über das Referenzalter 65 hinaus arbeitet, bleibt für AHV/IV/EO beitragspflichtig, kann aber pro Arbeitsverhältnis den Freibetrag von CHF 1’400/Monat (CHF 16’800/Jahr) nutzen oder darauf verzichten, um die Rente neu berechnen zu lassen.

Tipp: Mehrere Jobs? Der Freibetrag gilt je Arbeitgeber. Ob er angewendet werden soll, wird mit dem Arbeitgeber abgestimmt.

2) ALV

2.2% total (1.1% AN / 1.1% AG) bis CHF 148’200 Jahreslohn. Auf Lohnteile darüber fällt keine ALV an. Das frühere Solidaritätsprozent wurde per 01.01.2023 aufgehoben. Nach Erreichen des Referenzalters 65 werden keine ALV-Beiträge mehr fällig.

3) BVG – Pensionskasse

Obligatorisch ab Jahreslohn CHF 22’680. Der Koordinationsabzug beträgt 2025 CHF 26’460. Versichert ist der koordinierte Lohn (AHV-Lohn minus Abzug) bis max. CHF 64’260; der obere BVG-Lohn liegt bei CHF 90’720. Gesetzliche Mindest-Altersgutschriften: 7% (25–34), 10% (35–44), 15% (45–54), 18% (55–65). Der Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel wie die Mitarbeitenden, oft mehr.

Tipp: Teilzeit senkt wegen des fixen Koordinationsabzugs den versicherten Lohn. Viele Kassen reduzieren den Abzug pro rata – das Reglement prüfen!

4) UVG – Unfallversicherung

BU (Berufsunfall) ist obligatorisch; Prämie trägt der Arbeitgeber. NBU (Nichtberufsunfall) ist obligatorisch, wenn beim selben Arbeitgeber mind. 8 Stunden pro Woche gearbeitet wird; die Prämie trägt in der Regel der/die Mitarbeitende. UVG-Leistungen und Prämien hängen von Branche und Risiko ab. Der versicherte Höchstlohn beträgt CHF 148’200.

Tipp: Bei Arbeitszeiten unter 8 Std/Woche deckt die Krankenkasse Freizeitunfälle – Unfalldeckung einschliessen.

5) Krankentaggeld (KTG)

Nicht obligatorisch, aber verbreitet. KTG ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlung. Als gleichwertig gilt in der Praxis meist: 80% Lohn während 720 Tagen innerhalb 900 Tagen, kurze Wartefrist, Prämien hälftig AN/AG. Details stehen in Vertrag/Reglement.

6) Quellensteuer

Quellensteuer wird bei Personen ohne Niederlassungsbewilligung C oder ohne steuerrechtlichen Wohnsitz direkt vom Lohn abgezogen. Tarife sind kantonal. Abzüge (z. B. 3a, Berufsauslagen) können via Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) geltend gemacht werden – Fristen je Kanton beachten.

7) Familienzulagen

Bundesrechtliche Mindestansätze seit 01.01.2025: CHF 215 (Kinder) und CHF 268 (Ausbildung) pro Monat. Kantone dürfen höhere Ansätze festlegen. Familienzulagen sind steuerbar, aber nicht AHV-pflichtig.

Weitere (optionale oder seltene) Abzüge

  • Naturallohn (Verpflegung/Unterkunft), Privatanteil Auto, Parkplatz – je nach Vereinbarung; meist AHV-pflichtig.
  • Gewerkschaftsbeiträge oder Lohnpfändungen – nur wenn vertraglich/behördlich vorgesehen.
  • 13. Monatslohn: häufig, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben; wenn vereinbart, gilt er als Lohnbestandteil und ist beitrags- & steuerpflichtig.

Arbeitgeberkosten (nicht vom Lohn abgezogen)

  • Arbeitgeberanteile an AHV/IV/EO und ALV
  • BU-Prämie (immer AG) und Beiträge an die Familienausgleichskasse
  • BVG-Beiträge mindestens in Höhe des AN-Anteils (häufig mehr)

Praxis-Tipps – kurz & konkret

  • Payroll-Check: Stimmen ALV- und UVG-Grenze (CHF 148’200), BVG-Kennzahlen und allfällige Quellensteuer-Tarifcodes?
  • Teilzeit & BVG: Reglement auf reduzierten Koordinationsabzug prüfen; Lücken mit BVG-Einkauf schliessen.
  • Arbeiten nach 65: Freibetrag pro Arbeitgeber gezielt nutzen oder freiwillig darauf verzichten, um die Rente ggf. zu erhöhen.
  • KTG: Wartefristen und Leistungshöhe (80%/720 Tage) vertraglich sauber regeln.

💬 FAQ

Was wird bei AHV/IV/EO abgezogen und ab wann?
Insgesamt 10.6% des AHV-Lohns, je zur Hälfte von AN/AG. Beitragspflicht ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.

Wie hoch ist die ALV und welche Limite gilt?
2.2% total bis CHF 148’200/Jahr. Darüber kein ALV-Abzug; das Solidaritätsprozent entfiel 2023.

Welche BVG-Grenzwerte und Sätze gelten?
Eintritt ab CHF 22’680, Koordinationsabzug CHF 26’460, oberer BVG-Lohn CHF 90’720, koordinierter Lohn max. CHF 64’260. Mindest-Altersgutschriften 7/10/15/18% je Altersgruppe.

Wer bezahlt BU und NBU?
BU immer der Arbeitgeber. NBU in der Regel die Mitarbeitenden; obligatorisch ab 8 Std/Woche beim gleichen Arbeitgeber.

Ist KTG obligatorisch?
Nein. In der Praxis gilt als gleichwertig zur Lohnfortzahlung: 80% Lohn bis 720 Tage (innert 900), Prämien hälftig.

Wer ist quellensteuerpflichtig?
Personen ohne C-Ausweis oder ohne steuerrechtlichen Wohnsitz. Abzüge via NOV möglich (Fristen beachten).

Wie werden Familienzulagen behandelt?
Sie werden zusätzlich ausbezahlt (mindestens CHF 215/268 pro Monat), sind steuerbar, aber nicht AHV-pflichtig.

Ist der 13. Monatslohn Pflicht?
Nein. Er muss vertraglich (oder per GAV) vereinbart sein und gilt dann als beitrags- und steuerpflichtiger Lohnbestandteil.

Was gilt beim Arbeiten nach 65?
AHV/IV/EO weiterhin mit Freibetrag je Arbeitgeber; ALV entfällt. Eine Neuberechnung der AHV-Rente kann möglich sein.

Brutto vs. Netto – und warum ein Rechner?
Brutto ist der Lohn vor Abzügen; Netto der Auszahlungsbetrag danach. Ein Rechner bildet Tarife, BVG-Regeln und Teilzeitquoten ab und zeigt realistische Nettolöhne.

Quellen (Stand: 20.08.2025)

INFO: Alle Angaben ohne Gewähr – bei Fragen zu Ihrer Lohnabrechnung wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, Ihre Gewerkschaft oder Ihre Lohnverrechnung.