Kündigungsfrist Schweiz einfach erklärt

Schweiz
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Die Kündigungsfrist in der Schweiz ist für viele zuerst verwirrend. Man weiß zwar, dass ein Arbeitsvertrag nicht von einem Tag auf den anderen endet, aber oft ist unklar, ab wann die Frist läuft, wie lange sie dauert und was bei Krankheit, Probezeit oder befristeten Verträgen gilt.

Genau deshalb lohnt sich eine einfache Erklärung. Wenn du die Grundlogik einmal verstanden hast, kannst du deinen Arbeitsvertrag, eine Kündigung und deine Rechte viel besser einordnen. Vor allem bei Stellenwechsel, Eigenkündigung oder einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist das besonders wichtig.

Was die Kündigungsfrist in der Schweiz bedeutet

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses. Während dieser Zeit läuft der Vertrag grundsätzlich weiter. Das bedeutet: Du arbeitest in der Regel weiter und der Arbeitgeber bezahlt weiterhin den Lohn.

Die Kündigungsfrist ist nicht der Kündigungstag

Viele verwechseln den Tag der Kündigung mit dem Ende des Arbeitsvertrags. Das ist aber nicht dasselbe. Die Kündigung ist die Mitteilung, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne danach bis zum tatsächlichen Austritt.

Wann die Kündigung wirksam wird

Wichtig ist nicht das Datum, das auf dem Schreiben steht, sondern der Zeitpunkt, an dem die andere Partei die Kündigung tatsächlich erhält. Erst dann wird sie wirksam. Genau deshalb ist es in der Praxis sinnvoll, eine Kündigung nachweisbar zuzustellen.

In der Probezeit gelten besondere Regeln

Während der Probezeit gelten kürzere Fristen als später im normalen Arbeitsverhältnis. In der Schweiz dauert die Probezeit bei unbefristeten Verträgen grundsätzlich einen Monat. Sie kann aber schriftlich auf bis zu drei Monate verlängert werden.

So läuft die Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen. Die Kündigung kann auf einen beliebigen Tag erfolgen und muss spätestens am letzten Tag der Probezeit bei der anderen Partei eintreffen. Der Ablauf der sieben Tage darf aber auch nach dem letzten Probearbeitstag enden.

Befristete und unbefristete Verträge funktionieren unterschiedlich

Die Kündigungsfrist spielt vor allem bei unbefristeten Arbeitsverträgen eine große Rolle. Bei befristeten Verträgen ist die Lage anders. Dort endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich automatisch am vereinbarten Enddatum.

Was bei befristeten Verträgen wichtig ist

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in der Regel nicht einfach ordentlich vorzeitig gekündigt werden. Möglich ist das normalerweise nur, wenn der Vertrag diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht, wenn beide Seiten einverstanden sind oder wenn ein wichtiger Grund für eine fristlose Beendigung vorliegt.

Die fristlose Kündigung ist die Ausnahme

Neben der normalen Kündigung mit Frist gibt es in der Schweiz auch die fristlose Kündigung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Das ist aber nur in engen Ausnahmefällen zulässig und nicht einfach dann, wenn das Vertrauensverhältnis nur etwas belastet ist.

Welche Kündigungsfristen in der Schweiz gelten

Welche Frist gilt, hängt zuerst vom Arbeitsvertrag oder einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag ab. Wenn dort nichts Besonderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Standardfristen.

Die gesetzlichen Standardfristen nach der Probezeit

Wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes vorsehen, gelten nach der Probezeit diese Fristen: im ersten Anstellungsjahr ein Monat, vom zweiten bis zum neunten Anstellungsjahr zwei Monate und ab dem zehnten Anstellungsjahr drei Monate. Die Kündigung wirkt dabei grundsätzlich auf das Monatsende.

So liest du diese Fristen richtig

Ein Monat Kündigungsfrist bedeutet nicht automatisch, dass der Vertrag exakt einen Monat nach Zugang endet. Wenn die Kündigung auf Monatsende wirkt, verlängert sich die praktische Dauer oft. Geht zum Beispiel bei einer einmonatigen Frist die Kündigung am 13. Juni zu, endet das Arbeitsverhältnis in der Regel erst am 31. Juli.

Krankheit, Unfall und Sperrfrist ändern die Lage

Nach der Probezeit gibt es in der Schweiz einen zeitlich begrenzten Kündigungsschutz. Bei Krankheit oder Unfall darf der Arbeitgeber während bestimmter Sperrfristen nicht kündigen. Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erst nach einer bereits ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung krank oder verunfallt, kann die laufende Kündigungsfrist unterbrochen werden.

Was dann mit der Frist passiert

Die Kündigungsfrist steht während der krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit still und läuft erst weiter, wenn die Person wieder arbeitsfähig ist. Danach verlängert sich das Arbeitsverhältnis bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin. Wichtig ist aber auch: Wer selbst kündigt, kann sich auf diese Sperrfristen nicht berufen.

Vertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können wichtig sein

In der Praxis gelten oft nicht einfach nur die gesetzlichen Standardfristen. Viele Arbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge enthalten eigene Regeln zur Kündigungsfrist, zur Form der Kündigung oder zu speziellen Fällen. Genau deshalb solltest du nie nur nach allgemeinen Internetwerten gehen, sondern immer zuerst deinen eigenen Vertrag prüfen.

Fazit zur Kündigungsfrist in der Schweiz

Die Kündigungsfrist in der Schweiz ist im Grundsatz einfach, wirkt in der Praxis aber oft komplizierter, weil Probezeit, Monatsende, Krankheit, Sperrfristen und Vertragsregeln zusammenspielen. Entscheidend ist zuerst, ob dein Vertrag oder ein GAV etwas Besonderes regelt. Wenn nicht, gelten die gesetzlichen Standardfristen mit sieben Tagen in der Probezeit sowie einem, zwei oder drei Monaten nach der Probezeit. Wer diese Grundlogik kennt, kann Kündigungen deutlich sicherer einordnen und Fehler leichter vermeiden.

FAQ

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Schweiz?

Wenn im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, gilt in der Probezeit grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen. Nach der Probezeit gilt im ersten Anstellungsjahr ein Monat, vom zweiten bis zum neunten Anstellungsjahr zwei Monate und ab dem zehnten Anstellungsjahr drei Monate, jeweils auf das Monatsende.

Gilt das für alle Arbeitsverträge gleich?

Nein, nicht immer. Vertrag oder GAV können andere Regeln enthalten. Darum sollte immer zuerst geprüft werden, was im konkreten Arbeitsverhältnis vereinbart wurde.

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Die Kündigungsfrist beginnt nicht schon mit dem Schreiben selbst, sondern erst dann, wenn die andere Partei die Kündigung tatsächlich erhält. Erst ab diesem Zugang ist die Kündigung rechtlich wirksam.

Reicht eine mündliche Kündigung?

Das kann genügen, wenn der Arbeitsvertrag keine schriftliche Form verlangt. In der Praxis ist eine schriftliche und nachweisbare Kündigung aber meist die sicherere Lösung.

Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?

Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat und du danach krank wirst oder einen Unfall hast, kann die Kündigungsfrist unterbrochen werden. Sie läuft erst weiter, wenn du wieder arbeitsfähig bist, und endet dann beim nächsten zulässigen Kündigungstermin.

Gilt das auch, wenn ich selbst kündige?

Nein. Wer selbst kündigt, kann sich grundsätzlich nicht auf die Sperrfrist berufen.

Kann ein befristeter Vertrag gekündigt werden?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet normalerweise automatisch am vereinbarten Datum. In der Regel kann er nicht ordentlich vorzeitig gekündigt werden, außer der Vertrag sieht das ausdrücklich vor, beide Seiten stimmen zu oder es liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Beendigung vor.

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