Wann eine Kündigung trotz Krankheit möglich ist
Wer in der Schweiz krank wird und eine Kündigung erhält, ist oft unsicher: Darf der Arbeitgeber das überhaupt? Die Antwort lautet: Es kommt auf den Zeitpunkt an. Entscheidend ist vor allem, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden, ob die Kündigung vor oder während der Krankheit ausgesprochen wurde und ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt.
Nach der Probezeit gilt bei Krankheit ein zeitlich begrenzter Kündigungsschutz. Dieser Schutz wird in der Schweiz meist als Sperrfrist bezeichnet. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine ordentliche Kündigung aussprechen.
Was die Sperrfrist bei Krankheit bedeutet
Die Sperrfrist schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor, während einer unverschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ordentlich gekündigt zu werden. Wichtig ist: Dieser Schutz gilt nur, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht. Kündigen Sie selbst, können Sie sich nicht auf die Sperrfrist berufen.
Wie lange der Kündigungsschutz dauert
Die Dauer der Sperrfrist hängt in der Schweiz vom Dienstjahr ab:
- 30 Tage im 1. Dienstjahr
- 90 Tage im 2. bis 5. Dienstjahr
- 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr
Eine Kündigung, die der Arbeitgeber in dieser Zeit ausspricht, ist grundsätzlich nichtig. Das bedeutet: Sie ist rechtlich unwirksam und muss nach Ablauf der Sperrfrist neu ausgesprochen werden, wenn das Arbeitsverhältnis ordentlich beendet werden soll.
Was gilt, wenn die Kündigung schon vorher ausgesprochen wurde
Oft passiert nicht die Kündigung während der Krankheit, sondern die Krankheit beginnt erst nach Erhalt der Kündigung. In diesem Fall bleibt die Kündigung selbst gültig. Allerdings wird die laufende Kündigungsfrist unterbrochen, solange die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit andauert.
Warum sich das Arbeitsverhältnis dadurch verlängern kann
Die Kündigungsfrist läuft erst weiter, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind oder die gesetzliche Maximaldauer der Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn das Arbeitsverhältnis nur auf ein Monatsende gekündigt werden kann, verschiebt sich das Vertragsende oft auf den nächstmöglichen Endtermin. Dadurch kann schon eine relativ kurze Krankheitsphase das Ende des Arbeitsverhältnisses um mehrere Wochen verschieben.
Warum die Probezeit eine wichtige Ausnahme ist
In der Probezeit gilt dieser Kündigungsschutz nicht. Der Arbeitgeber darf also auch dann kündigen, wenn Sie krankgeschrieben sind. Das ist für viele Betroffene überraschend, weil der Schutz erst nach Ablauf der Probezeit greift.
Was bei Krankheit in der Probezeit zusätzlich zu beachten ist
Wenn Sie in der Probezeit krank werden oder einen Unfall haben, kann sich die Probezeit entsprechend verlängern. Trotzdem bleibt es dabei, dass in dieser Phase grundsätzlich kein Kündigungsschutz bei Krankheit besteht. Deshalb sollte man gerade in den ersten Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses besonders genau auf Fristen und Vertragsklauseln achten.
Was bei befristeten Verträgen zu beachten ist
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis normalerweise automatisch zum vereinbarten Datum. Der Schutz vor Kündigung während Krankheit betrifft vor allem die ordentliche Kündigung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Deshalb sollte bei befristeten Verträgen immer genau geprüft werden, ob überhaupt eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde oder ob der Vertrag einfach ausläuft.
Diese Rechte und Pflichten sollten Sie kennen
Lohnfortzahlung während der Krankheit
Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung sind nicht dasselbe. Auch wenn während einer Krankheit nicht gekündigt werden darf, stellt sich zusätzlich die Frage, ob und wie lange weiterhin Lohn bezahlt wird. Das hängt in der Schweiz oft davon ab, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht oder ob die gesetzliche Lohnfortzahlung gilt.
Was beim Lohn praktisch entscheidend ist
Hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, richtet sich die Zahlung nach den Versicherungsbedingungen. Gibt es keine solche Versicherung, besteht je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses eine gesetzliche Lohnfortzahlung für eine begrenzte Zeit. Deshalb lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, in einen allfälligen GAV und in die Regelung zur Krankentaggeldversicherung.
Darf man selbst während der Krankheit kündigen?
Ja. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in der Schweiz auch während einer Krankschreibung selbst kündigen. Die Sperrfrist schützt nur vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Wer selbst kündigt, sollte sich aber gut überlegen, welche Folgen das für Einkommen, Versicherung und weitere Ansprüche hat.
Wann man besonders vorsichtig sein sollte
Wer selbst kündigt, verzichtet auf den Schutz der Sperrfrist. Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gelten die normalen Schutzmechanismen oft nicht in gleicher Weise. Deshalb sollte man eine Aufhebungsvereinbarung oder Eigenkündigung während einer Krankheit nur unterschreiben, wenn die Folgen wirklich klar sind.
Was Sie nach einer problematischen Kündigung tun sollten
Wenn Sie vermuten, dass eine Kündigung während Krankheit unzulässig war, sollten Sie rasch handeln. Entscheidend sind das Datum der Kündigung, das Datum der Arbeitsunfähigkeit, ein ärztliches Zeugnis und die Frage, ob Sie sich noch in der Probezeit befanden. In vielen Fällen hängt alles an wenigen Tagen und an einer sauberen Dokumentation.
Praktische Tipps bei Kündigung während Krankheit in der Schweiz
Wer eine Kündigung rund um eine Krankheitsphase erhält, sollte die Situation immer zeitlich genau prüfen. Besonders wichtig sind der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, der Zugang der Kündigung, die Dauer der Probezeit und die vertragliche Kündigungsfrist. Schon kleine Unterschiede können darüber entscheiden, ob eine Kündigung gültig, nichtig oder nur unterbrochen ist.
- Kündigungsdatum prüfen: Maßgeblich ist, wann die Kündigung bei Ihnen angekommen ist.
- Arztzeugnis sichern: Ohne saubere Nachweise wird die Sperrfrist oft schwer belegbar.
- Probezeit kontrollieren: In der Probezeit gilt kein Schutz bei Krankheit.
- Vertrag und GAV lesen: Kündigungsfristen und Lohnregeln können ergänzt oder verbessert sein.
- Keine vorschnelle Eigenkündigung: Sonst entfällt Ihr Schutz.
- Früh beraten lassen: Gerade bei Streit um Fristen oder Lohn kann das viel Ärger sparen.
Fazit: Eine Kündigung während Krankheit ist in der Schweiz nicht immer automatisch ungültig. Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber während der Sperrfrist grundsätzlich nicht ordentlich kündigen. Wird man aber erst nach einer bereits erhaltenen Kündigung krank, ist die Kündigung meist gültig, die Kündigungsfrist wird jedoch unterbrochen. Entscheidend sind daher immer der genaue Zeitpunkt und die Art des Arbeitsverhältnisses.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
FAQ zu Kündigung während Krankheit in der Schweiz
Darf mir mein Arbeitgeber in der Schweiz während einer Krankheit kündigen?
Nach der Probezeit grundsätzlich nein, solange die gesetzliche Sperrfrist läuft. Eine während dieser Zeit ausgesprochene ordentliche Kündigung ist in der Regel nichtig. In der Probezeit gilt dieser Schutz aber nicht.
Wie lange dauert die Sperrfrist bei Krankheit?
Im 1. Dienstjahr 30 Tage, im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage und ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Maßgeblich ist das aktuelle Dienstjahr zum Zeitpunkt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
Was passiert, wenn ich erst nach der Kündigung krank werde?
Dann bleibt die Kündigung grundsätzlich gültig, aber die laufende Kündigungsfrist wird während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit unterbrochen. Sie läuft erst weiter, wenn Sie wieder arbeitsfähig sind oder die maximale Sperrfrist abgelaufen ist.
Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Nein. In der Probezeit kann der Arbeitgeber auch bei Krankheit kündigen. Die Probezeit kann sich wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit aber verlängern.
Kann ich selbst während einer Krankheit kündigen?
Ja. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch während einer Krankschreibung selbst kündigen. Die Sperrfrist schützt nur vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
Bekomme ich während der Krankheit weiterhin Lohn?
Das hängt von der konkreten Regelung ab. Oft besteht eine Krankentaggeldversicherung. Fehlt sie, gilt die gesetzliche Lohnfortzahlung für eine begrenzte Zeit. Die genaue Dauer und Höhe sollten im Vertrag, im GAV oder in den Versicherungsunterlagen geprüft werden.
















