Die Kündigung in der Probezeit in der Schweiz ist deutlich einfacher geregelt als später im normalen Arbeitsverhältnis. Genau deshalb wird sie oft unterschätzt. Viele wissen zwar, dass die Frist kürzer ist, sind aber unsicher, wie lang sie genau dauert, bis wann die Kündigung eintreffen muss und was bei Krankheit oder Unfall gilt.
Gerade in den ersten Wochen eines neuen Jobs ist es deshalb wichtig, die Regeln zu kennen. Denn in der Probezeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis schneller beenden als nach Ablauf der Probezeit. Trotzdem gelten auch hier klare gesetzliche Vorgaben.
Was bei einer Kündigung in der Probezeit gilt
Die Probezeit ist die erste Phase eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. In dieser Zeit können beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Genau deshalb gelten in dieser Anfangsphase kürzere Kündigungsfristen als später.
Die Probezeit dauert nicht automatisch drei Monate
Ein häufiger Irrtum ist, dass die Probezeit in der Schweiz immer drei Monate dauert. Das stimmt nicht. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen beträgt die Probezeit grundsätzlich einen Monat. Nur wenn etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, kann sie verkürzt, aufgehoben oder auf höchstens drei Monate verlängert werden.
Warum der Vertrag hier besonders wichtig ist
Ob in deinem Fall wirklich ein Monat oder eine längere Probezeit gilt, steht normalerweise im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag. Gerade deshalb sollte man nie nur von einer allgemeinen Standardregel ausgehen, sondern immer zuerst die konkrete Vereinbarung prüfen.
Während der Probezeit gilt grundsätzlich eine Frist von 7 Kalendertagen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt in der Probezeit eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen. Diese Frist gilt für beide Seiten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer können also mit derselben kurzen Frist kündigen.
Kalendertage sind nicht dasselbe wie Arbeitstage
Die sieben Tage werden als Kalendertage gezählt und nicht nur als Arbeitstage. Wochenenden und Feiertage laufen also grundsätzlich mit. Genau dieser Punkt führt in der Praxis oft zu Missverständnissen, wenn jemand nur die effektiven Arbeitstage mitzählt.
Die Kündigung kann auf einen beliebigen Tag erfolgen
Anders als nach der Probezeit muss die Kündigung in der Probezeit nicht auf das Monatsende erfolgen. Sie kann auf einen beliebigen Tag ausgesprochen werden. Wichtig ist nur, dass sie rechtzeitig zugeht und die vereinbarte oder gesetzliche Frist eingehalten wird.
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung
Nicht das Datum auf dem Schreiben ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt, an dem die andere Partei die Kündigung tatsächlich erhält. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit bei der Gegenpartei eintreffen. Der Ablauf der siebentägigen Frist darf aber auch nach dem letzten Probearbeitstag liegen.
Beide Seiten können in der Probezeit kündigen
Die Probezeit ist keine Einbahnstraße zugunsten des Arbeitgebers. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in dieser Zeit mit der kurzen Frist kündigen. Genau das macht die Probezeit in der Schweiz zu einer Phase, in der beide Seiten noch relativ flexibel reagieren können.
Was bei Krankheit, Unfall und besonderen Fällen wichtig ist
Gerade bei einer Kündigung in der Probezeit entstehen oft Fragen, wenn Krankheit, Unfall oder andere Ausfälle dazukommen. Hier gelten andere Regeln als nach der Probezeit.
Krankheit oder Unfall verlängern die Probezeit unter Umständen
Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während der Probezeit wegen Krankheit, Unfall oder einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht an der Arbeit verhindert ist, kann sich die Probezeit um die Dauer dieser Verhinderung verlängern. Dadurch soll vermieden werden, dass die eigentliche Erprobungsphase faktisch verkürzt wird.
Die Verlängerung kann praktisch sehr wichtig werden
Gerade wenn eine Absenz kurz vor dem Ende der Probezeit eintritt, kann das entscheidend sein. Dann läuft die Probezeit nicht einfach unverändert weiter, sondern verlängert sich um die Ausfallzeit. In der Praxis verändert das oft auch den letztmöglichen Zeitpunkt für eine Kündigung in der Probezeit.
Es gibt in der Probezeit grundsätzlich keinen Kündigungsschutz
Nach Ablauf der Probezeit gelten bei Krankheit, Unfall oder in gewissen anderen Situationen Sperrfristen. Während der Probezeit gilt dieser besondere Kündigungsschutz grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Probezeit auch dann kündigen kann, wenn eine Person krank, verunfallt oder schwanger ist.
Warum viele das mit dem normalen Kündigungsschutz verwechseln
Viele kennen die Regel, dass während Krankheit oder Unfall nicht gekündigt werden darf. Diese Regel gilt aber grundsätzlich erst nach der Probezeit. Genau deshalb ist die Probezeit rechtlich deutlich weniger geschützt als die spätere definitive Anstellung.
Auch in der Probezeit ist nicht jede Kündigung automatisch unproblematisch
Die Kündigung ist in der Probezeit zwar einfacher möglich, trotzdem sollte sie korrekt ausgesprochen und sauber dokumentiert werden. Gerade bei Unklarheiten zum Zugang, zur Frist oder zur Dauer der Probezeit kann es später sonst schnell zu Streit kommen.
Fazit zur Kündigung in der Probezeit in der Schweiz
Die Kündigung in der Probezeit ist in der Schweiz deutlich flexibler als nach der Probezeit. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen, und die Kündigung kann auf einen beliebigen Tag erfolgen. Entscheidend ist aber, dass sie rechtzeitig zugeht und dass klar ist, wie lange die Probezeit im konkreten Vertrag tatsächlich dauert. Besonders wichtig sind außerdem die Sonderregeln bei Krankheit, Unfall oder anderen Ausfällen, weil sich dadurch die Probezeit verlängern kann.
FAQ
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit in der Schweiz?
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit sieben Kalendertage. Diese Regel gilt grundsätzlich für beide Seiten.
Muss die Kündigung auf das Monatsende erfolgen?
Nein. In der Probezeit kann die Kündigung grundsätzlich auf einen beliebigen Tag erfolgen. Eine Bindung an das Monatsende gibt es in dieser Phase normalerweise nicht.
Bis wann muss die Kündigung in der Probezeit eintreffen?
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit bei der anderen Partei eingehen. Der Ablauf der Kündigungsfrist darf aber auch nach dem Ende der Probezeit liegen.
Reicht es, wenn das Schreiben vorher abgeschickt wird?
Nein, entscheidend ist nicht der Versand, sondern der Zugang. Die andere Partei muss die Kündigung rechtzeitig erhalten haben.
Kann man in der Probezeit kündigen, obwohl man krank ist?
Ja, grundsätzlich schon. Während der Probezeit gibt es in der Schweiz normalerweise keinen besonderen Kündigungsschutz bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft.

















