Arbeiten nach der Pensionierung in der Schweiz

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Realität: Viele Menschen bleiben nach 65 beruflich aktiv, meist in Teilzeit oder projektbasiert.

AHV 21: Rente kann flexibel zwischen 63 und 70 bezogen, teilweise aufgeschoben oder vorbezogen werden.

Finanzieller Hebel: Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, kann unter Bedingungen die AHV einmalig neu berechnen lassen.

Wichtig: Beiträge, Steuern, Pensionskasse und Ihre Gesundheit entscheiden, ob sich Weiterarbeit lohnt.

Für manche ist es Freude an der Arbeit, für andere finanzielle Sicherheit oder der Wunsch nach Struktur: Arbeiten nach der Pensionierung ist in der Schweiz längst keine Ausnahme mehr. Trotzdem gibt es rund um AHV, Pensionskasse, Steuern und Sozialversicherungen ein paar Stolpersteine. Wer die Regeln kennt, kann die Weiterarbeit so gestalten, dass sie sich wirklich auszahlt und im Alltag gut machbar bleibt.

In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Fakten, passende Jobmodelle, praxisnahe Tipps und eine klare Checkliste. So können Sie einschätzen, ob sich Weiterarbeit nach der Pensionierung für Sie lohnt und wie Sie es sauber aufgleisen.

Weiterarbeiten nach der Pensionierung

Aktuelle Fakten 2026

ThemaStand 2026Praktische Folge
Referenzalter65 Jahre für Männer; Frauen im Übergang schrittweise bis 65Die Detailregeln hängen vom Jahrgang ab, besonders bei Frauen.
Flexibler RentenbezugAHV-Rente flexibel zwischen 63 und 70; Teilbezug möglichSie können den Übergang in den Ruhestand stufenweise planen.
AHV-Rentenbeträge 2026Min. 1’260 CHF, max. 2’520 CHF pro Monat; 2026 mit 13 AuszahlungenPlanung von Budget und Steuerbelastung wird einfacher, wenn Sie die Bandbreite kennen.
Erwerbstätigkeit 65 bis 742024 waren 18,8 Prozent dieser Altersgruppe noch am Arbeitsmarkt aktivWeiterarbeit nach 65 ist verbreitet, meist in Teilzeit.
Freibetrag AHV nach Referenzalter16’800 CHF pro Jahr bzw. 1’400 CHF pro Monat und ArbeitsverhältnisAHV/IV/EO-Beiträge fallen standardmäßig erst oberhalb an.
Verzicht auf FreibetragSeit AHV 21 kann man freiwillig auch auf Einkommen unter dem Freibetrag AHV-Beiträge zahlenKann helfen, Beitragslücken zu füllen oder die Rente zu verbessern, wenn die Maximalrente nicht erreicht ist.
Neuberechnung der AHV-RenteEinmalige Neuberechnung möglich, wenn nach dem Referenzalter Einkommen beitragspflichtig warRelevant, wenn Sie über 65 genügend verdienen oder bewusst auf den Freibetrag verzichten.
ALV-BeiträgeBei Erwerbstätigkeit nach Referenzalter fallen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung anNetto kann das attraktiver sein, aber der ALV-Schutz greift im Rentenalter anders.
Pensionskasse AufschubAltersleistungen der 2. Säule können bei Weiterarbeit grundsätzlich bis 70 aufgeschoben werdenWichtig für Steuerplanung und Timing von Renten- oder Kapitalbezug.

Warum Weiterarbeiten nach der Pensionierung sinnvoll sein kann

  • Finanzielle Stabilität: Zusatzeinkommen entlastet das Budget und kann Reserven aufbauen.
  • Soziale Teilhabe: Arbeit bringt Kontakte, Struktur und das Gefühl, gebraucht zu werden.
  • Wissen und Erfahrung: Viele Rollen profitieren von Ruhe, Routine und Menschenkenntnis.
  • Gleitender Übergang: Statt abruptem Ruhestand sind Teilzeit und Projekte oft angenehmer.

Die wichtigsten Regeln in einfachen Worten

1) AHV beziehen und trotzdem arbeiten: Ja, das ist möglich. Sie können Ihre AHV-Rente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten. Entscheidend ist, ob Sie die Rente vollständig, teilweise oder später beziehen möchten.

2) Freibetrag bei AHV-Beiträgen: Wenn Sie das Referenzalter erreicht haben, gilt pro Arbeitsverhältnis ein Freibetrag. Auf Einkommen bis zu diesem Betrag zahlen Sie in der Regel keine AHV/IV/EO-Beiträge. Verdienen Sie mehr, sind Beiträge nur auf dem Teil oberhalb des Freibetrags fällig.

3) Verzicht auf den Freibetrag: Neu können Sie freiwillig auf den Freibetrag verzichten. Dann werden AHV/IV/EO-Beiträge auf dem ganzen Lohn erhoben. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie Beitragslücken haben oder Ihre Rente noch nicht maximal ist.

4) Einmalige Neuberechnung: Wenn Sie nach dem Referenzalter beitragspflichtiges Einkommen erzielen, können Sie einmal eine Neuberechnung der Altersrente verlangen. Das bringt nicht automatisch mehr, kann aber einen Unterschied machen.

5) Steuern bleiben ein Thema: Einkommen aus Arbeit bleibt steuerpflichtig. Es gibt keinen allgemeinen Steuerfreibetrag nur wegen Pensionierung. Darum lohnt es sich, die Auswirkungen auf die Steuerprogression mitzudenken.

Rentenaufschub: Wann er besonders interessant ist

Wenn Sie das Geld nicht sofort brauchen und noch arbeiten oder andere Einnahmen haben, kann ein Aufschub der AHV-Rente sinnvoll sein. Ein Rentenaufschub bringt je nach Dauer einen lebenslangen Zuschlag. Wichtig ist, dass Sie den Aufschub korrekt anmelden und die Fristen beachten.

  • Zuschlag: Je nach Aufschubsdauer liegt der Zuschlag grob zwischen rund 5,2 Prozent und 31,5 Prozent.
  • Flexibilität: Sie können die Rente auch nur teilweise aufschieben, wenn das zu Ihrem Pensum passt.
  • Praxis: Das lohnt besonders, wenn Sie gesund sind, weiter arbeiten möchten und finanziell Spielraum haben.

Pensionskasse und 3. Säule: das sollten Sie klären

In der beruflichen Vorsorge endet die gesetzliche Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Referenzalter. Viele Vorsorgeeinrichtungen bieten jedoch Lösungen, um Leistungen aufzuschieben oder freiwillig weiter zu sparen. Entscheidend ist Ihr Pensionskassenreglement.

  • Pensionskasse: Prüfen Sie, ob Sie Renten- oder Kapitalbezug staffeln können und wie lange ein Aufschub möglich ist.
  • Weiteres Sparen: Manche Kassen erlauben Beitragszahlungen über das Referenzalter hinaus, andere nicht.
  • Säule 3a: Wenn Sie weiter erwerbstätig sind, kann die Säule 3a in vielen Fällen länger genutzt werden. Klären Sie das bei Ihrer Bank oder Vorsorgestiftung.

Geeignete Jobs nach der Pensionierung

Nach der Pensionierung funktionieren besonders Tätigkeiten, die flexibel planbar sind, wenig körperliche Dauerbelastung haben und Ihre Erfahrung nutzen.

  • Beratung und Mentoring: Fachberatung, Coaching, Begleitung von Projekten, interne Schulungen.
  • Administration und Organisation: Empfang, Disposition, Büroassistenz, Dokumentation.
  • Kundenservice: Support, Reklamationsmanagement, Verkauf im Fachhandel.
  • Betreuung und Begleitung: Alltagshilfe, Fahrdienste, Besucherbegleitung, Unterstützung in sozialen Einrichtungen.
  • Bildung: Nachhilfe, Sprachtraining, Erwachsenenbildung, Prüfungsvorbereitung.
  • Saison und Tourismus: Gästebetreuung, Museum, Kassa, Führungen, Veranstaltungen.

Arbeitsmodelle, die sich im Rentenalter bewähren

  • Teilzeit mit klarer Rolle: Lieber klare Aufgabenpakete als ein diffuses „ein bisschen helfen“.
  • Projektarbeit: Zeitlich begrenzt, gut planbar, oft mit höherem Stundenlohn möglich.
  • Stundenweise Einsätze: Besonders in Beratung, Betreuung, Empfang und Veranstaltungen beliebt.
  • Hybrid und Homeoffice: Sinnvoll, wenn die Tätigkeit stark digital und kommunikationsbasiert ist.

Gehalt und Abzüge: realistisch planen

Die Löhne nach der Pensionierung hängen stark von Branche, Region, Rolle und Pensum ab. Typisch sind Stundenmodelle. Wichtig ist, dass Sie nicht nur den Bruttolohn betrachten, sondern auch Abzüge, Steuern und die Kombination mit AHV und Pensionskasse.

  • Einfachere Dienstleistung und Verkauf: häufig im Bereich von grob 25 bis 35 CHF pro Stunde, je nach Region und Aufgabe.
  • Administration und Koordination: häufig grob 30 bis 45 CHF pro Stunde, je nach Verantwortung.
  • Beratung und Coaching: je nach Spezialisierung deutlich höher, oft projekt- oder pauschalbasiert.

Merksatz: Wenn Sie unter dem Freibetrag bleiben, sind die AHV/IV/EO-Abzüge oft gering oder null. Sobald Sie ihn überschreiten oder darauf verzichten, verändern sich Netto und Rentenlogik.

Die häufigsten Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden

  • Falsches Timing beim Rentenbezug: Vorbezug oder Aufschub beeinflusst die lebenslange Rente. Lassen Sie sich die Varianten durchrechnen.
  • Freibetrag nicht aktiv gesteuert: Wer die AHV-Rente verbessern will, muss verstehen, wann Beiträge überhaupt erhoben werden.
  • Pensionskasse nicht abgeklärt: Ob Aufschub und Staffelung möglich sind, steht im Reglement, nicht in der Werbung.
  • Steuern unterschätzt: Zusatzeinkommen kann die Progression erhöhen, besonders bei Renten plus Lohn.
  • Zu viel Belastung: Wählen Sie Pensum und Aufgaben so, dass Gesundheit und Erholung passen.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Eine pensionierte KV-Fachperson arbeitet zwei Tage pro Woche im Empfang und übernimmt zusätzlich die Ferienvertretung. Vorteil: klare Routine, soziale Kontakte, gut planbares Pensum.

Beispiel 2: Ein ehemaliger Teamleiter übernimmt projektweise Prozessdokumentation und Schulungen. Vorteil: hohe Wirkung, weniger Dauerstress, flexible Einsätze.

Beispiel 3: Eine pensionierte Fachperson aus dem Verkauf arbeitet in der Saison im Tourismusbereich. Vorteil: Abwechslung, kurze Intensivphasen, danach wieder freie Zeit.

Expertinnen und Experten: was sie zur Weiterarbeit empfehlen

  • Dr. Alexander Widmer: Pro Senectute Schweiz. Er betont, dass freiwillige Weiterarbeit über das Referenzalter heute teilweise erschwert wird und es bessere Übergangsmodelle braucht (Kontext: Standpunkt und Policy-Beiträge zur Weiterarbeit).
  • Stefan Heini: Schweizerischer Arbeitgeberverband. Er unterstützt Rahmenbedingungen, die altersdiverse Teams und freiwillige Weiterarbeit erleichtern (Kontext: gemeinsame Positions- und Kurzpapiere mit Pro Senectute).
  • Dr. Simon Wey: Mitautor in gemeinsamen Papieren von Pro Senectute und Arbeitgeberverband. Er ordnet ein, dass Selbstbestimmung und flexible Übergänge zentrale Stellschrauben sind (Kontext: gemeinsame Publikationen und Empfehlungen).
  • Michelle Bütikofer: Berner Fachhochschule, Institut Alter. Sie zeigt, dass Weiterarbeit nach 65 häufig in Teilzeit und projektbasiert erfolgt und stark von Rahmenbedingungen abhängt (Kontext: Literaturreview zu Motiven und Hindernissen).
  • Jonathan Bennett: Berner Fachhochschule, Institut Alter. Er empfiehlt betriebliche Flexibilität und altersgerechte Gestaltung von Aufgaben und Arbeitszeit als Schlüssel zur Weiterarbeit (Kontext: Literaturreview und Empfehlungen).
  • Peter Neuenschwander: Berner Fachhochschule, Institut Alter. Er betont die Bedeutung von Gesundheitsmanagement, Weiterbildung und Übergangsbegleitung, um Arbeit im Rentenalter möglich zu machen (Kontext: Handlungsempfehlungen).
  • Noah Savary: Wissenschaftliche Mitarbeit in einer Swiss Life Studie. Er beschreibt, dass viele Unternehmen Weiterarbeit zwar zulassen, aber nur wenige aktiv fördern und dass klare HR-Strategien nötig sind (Kontext: Arbeitgeberbefragung und Studie).
  • Raphael Ebneter: Pensionierungsexperte, Vermögenszentrum. Er weist darauf hin, dass der freiwillige Verzicht auf den Freibetrag seit AHV 21 eine Option sein kann, um die AHV-Rente unter Bedingungen zu verbessern (Kontext: Wissensbeitrag zu Beiträgen nach Pensionierung).
  • Sara Neuweiler: SRF Kassensturz Espresso. Sie erklärt den Freibetrag pro Arbeitsverhältnis und dass Steuern auf Einkommen auch nach 65 vollständig anfallen (Kontext: Servicebeitrag zu Rente und Arbeit).
  • Evelyne Marbot: SRF Kassensturz Espresso. Sie betont, dass es bei Steuern keine „Rentner-Freibeträge“ für Arbeitseinkommen gibt und dass Planung deshalb wichtig ist (Kontext: Servicebeitrag zu Rente und Arbeit).
  • Sabine Spross: Rendita. Sie erläutert, dass ein Aufschub der Altersleistung in der zweiten Säule nach Referenzalter an Erwerbstätigkeit gekoppelt sein kann und daher Reglemente entscheidend sind (Kontext: FAQ zur AHV-Reform und BVG-Auswirkungen).

Checkliste für Ihre Entscheidung

  1. Klare Zielsetzung: Geht es um Freude, Sinn, soziale Kontakte oder um Geld?
  2. Pensum festlegen: Realistisch, gesund und planbar.
  3. AHV-Strategie wählen: Vollbezug, Teilbezug, Aufschub oder Kombination.
  4. Freibetrag prüfen: Bleiben Sie darunter, darüber oder verzichten Sie bewusst?
  5. Pensionskasse klären: Aufschub, Staffelung, Beitragsmöglichkeiten, Reglement lesen.
  6. Steuern grob überschlagen: Renten plus Lohn können Progression erhöhen.
  7. Vertrag sauber regeln: Aufgaben, Stunden, Ferien, Kündigungsfrist, Vertretung.
  8. Gesundheit einplanen: Belastung reduzieren, Pausen, Bewegungsroutine.

FAQ

Kann ich in der Schweiz nach der Pensionierung weiterarbeiten?

Ja. Sie können auch nach dem Referenzalter weiterarbeiten. Häufig geschieht das in Teilzeit, projektbasiert oder mit stundenweisen Einsätzen. Entscheidend ist, wie Sie AHV und Pensionskasse koordinieren.

Zahle ich nach 65 noch Sozialversicherungsbeiträge?

Auf Erwerbseinkommen fallen weiterhin Beiträge an AHV, IV und EO an, allerdings gilt ein Freibetrag pro Arbeitsverhältnis. Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen bei Weiterarbeit nach Referenzalter in der Regel weg.

Was bringt der freiwillige Verzicht auf den Freibetrag?

Wenn Sie auf den Freibetrag verzichten, werden AHV-Beiträge auch auf Einkommen unterhalb des Freibetrags erhoben. Unter bestimmten Bedingungen können diese Beiträge bei einer einmaligen Neuberechnung der AHV-Rente berücksichtigt werden. Das ist vor allem interessant, wenn Sie Beitragslücken haben oder die Maximalrente nicht erreichen.

Kann ich meine AHV-Rente verbessern, wenn ich nach 65 weiterarbeite?

Seit AHV 21 ist eine einmalige Neuberechnung möglich, wenn Sie nach dem Referenzalter beitragspflichtiges Einkommen erzielen. Ob das Ihre Rente wirklich erhöht, hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Eine Abklärung bei der Ausgleichskasse ist sinnvoll.

Wie wirkt sich Weiterarbeit auf die Steuern aus?

Arbeitseinkommen bleibt steuerpflichtig. In Kombination mit Renteneinkommen kann das die Steuerprogression erhöhen. Darum lohnt sich eine grobe Planung, besonders wenn Sie hohe Zusatzeinkünfte erwarten.

Kann ich Pensionskasse und AHV aufschieben?

Die AHV-Rente kann aufgeschoben werden. Bei der Pensionskasse ist ein Aufschub grundsätzlich möglich, häufig bis 70, jedoch meist gekoppelt an Erwerbstätigkeit und abhängig vom Reglement. Klären Sie das frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung. Für Ihre konkrete Situation sind Ausgleichskasse, Pensionskasse und Steuerberatung die richtigen Stellen für eine individuelle Berechnung.